Förderung
Förderprogramm MID-Digitale Prozesse: Zuschuss zur Beratung
Mit „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK externe Beratung, mit der kleine und mittlere Unternehmen ihre Abläufe digitalisieren und die Einführung einer Software vorbereiten. Hier steht, was die NRW.BANK dazu angibt. Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die NRW.BANK.
Aktueller Stand
Laut NRW.BANK war die Nachfrage im Förderaufruf 2026 sehr hoch: Die maximale Anzahl an Anträgen ist erreicht, das Antragsportal ist geschlossen. Ein Antrag zum Aufruf 2026 ist damit nicht mehr möglich (Stand der Angaben: 27.10.2026).
Ob und wann es einen neuen Aufruf gibt, nennt die Programmseite nicht. Die Bedingungen unten beschreiben das Programm, wie es die NRW.BANK darstellt; sie helfen bei der Planung, falls das Programm wieder öffnet.
Was gefördert wird
Gefördert werden Ausgaben für externe Beratung zur Analyse und Verbesserung interner Geschäfts- und Produktionsabläufe. Ziel sind effizientere, digitalisierte Abläufe und die Vorbereitung einer Softwareeinführung. Gefördert wird nur die Beratung, nicht die Software selbst. Förderart ist ein Zuschuss; die Höhe nennt die NRW.BANK auf ihrer Seite.
Ist-Analyse
Wie die Abläufe heute laufen, wo Daten doppelt erfasst oder von Hand übertragen werden.
Soll-Konzept
Wie die Abläufe künftig digital laufen sollen.
Software-Auswahl
Welche Software zu den künftigen Abläufen passt.
Begleitung der Einführung
Fachliche Begleitung, während die Software eingeführt wird.
Wer einen Antrag stellen kann
Laut NRW.BANK Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst, digital über das Kundenportal der NRW.BANK.
Was nicht gefördert wird
Nicht förderfähig sind laut NRW.BANK unter anderem die Anschaffung von Software, Hardware und Lizenzen, reine Standard-Installationen ohne beratenden Anteil, Schulungen ohne Bezug zur Verbesserung der Abläufe, Maßnahmen, die allein gesetzliche Vorgaben umsetzen (die NRW.BANK nennt Zeiterfassung, E-Rechnung und Kassenlösungen), Reise- und Unterbringungskosten des beauftragten Unternehmens und der Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten.
Bedingungen
Das Vorhaben darf vor dem Antrag noch nicht begonnen haben. Begonnen ist es laut NRW.BANK, sobald ein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt wurde. Für den Antrag braucht es ein gültiges Angebot des beauftragten Unternehmens; welches Unternehmen das ist, entscheidet der Antragsteller. Eine Zertifizierung des Beratungsunternehmens verlangt die NRW.BANK nicht, sein Sitz muss in der EU liegen, und Unteraufträge sind nicht zulässig.
Ein Unternehmen kann das Teilprogramm nur einmal in zwei Jahren nutzen; laufende und beantragte Vorhaben zählen mit. Den nicht geförderten Eigenanteil bringt das Unternehmen selbst oder über Dritte auf. Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren Zuschüsse von Land, Bund oder EU genutzt werden, und es gelten die De-minimis-Regeln.
Bearbeitung und Auszahlung
Die NRW.BANK strebt eine Bewilligung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang an, wenn alle entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen. Ausgezahlt wird als Festbetrag in einer Summe, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist.
Quelle
Maßgeblich sind allein die Angaben der NRW.BANK; Höhe des Zuschusses, alle Voraussetzungen und den Antrag finden Sie dort (Stand der Angaben hier: 27.10.2026). ARENJA IT-Solutions ist ein privater IT-Dienstleister, gehört nicht zur NRW.BANK und sagt keine Förderung zu.
Häufige Fragen
Wird die Beratung gefördert?
Für Beratung zu digitalen Abläufen gibt es das Programm „MID-Digitale Prozesse“ der NRW.BANK. Der Aufruf 2026 ist laut NRW.BANK geschlossen; ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die NRW.BANK.
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